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Wie Bekommt Man Ein Pfändungsfreies Konto

Was wird mit dem geschützten Guthaben im nächsten Monat? Und im übernächsten? Stand 2015

Fragenbuch Frage: „Ich habe eine kleine Rente von 750,00 Euro. Da ich eine Pfändung laufen habe, bin ich unsicher, ob ich evtl. nicht verbrauchte kleine Summen auf dem Konto lassen kann bis zur Pfändungsfreigrenze?"

Antwort: Rechtlich ist es so: Belassen Sie von dem durch das P-Konto geschützten Betrag des ersten Monats etwas auf dem Konto, wird es im zweiten Monat nicht beachtet, steht Ihnen da also weiter voll zur Verfügung. Ist es aber im dritten Monat immer noch drauf, ist es voll pfändbar. Das ist  geregelt im „P-Konto-Paragraphen" § 850k Abs. 1 ZPO (Zivilprozessordnung).

Technisch sieht das so aus: Sie lassen im ersten Monat – beispielsweise – 25 Euro Ihres geschützten Betrages stehen → kein Problem bis zum Ende des zweiten Monats. Sie lassen diesen Betrag darüber hinaus auch im zweiten Monat stehen (nehmen ihn also in den dritten) → der Betrag ist nicht mehr geschützt und wird abgeführt, obwohl er ausschließlich aus geschütztem Geld bestand. Wie bei vielen Regelungen, die Schuldner betreffen, ist die Angst, dass es Schuldnern zu gut gehen könnte so groß, dass man unbedingt verhindern wollte, dass man sich etwas auf dem Konto aus seinen geschützten Beträgen erspart. Es ist besser, Sie fragen nicht weiter, es ist einfach so. Sie sehen daran gut, wer letztlich den treibenden Einfluss bei der Gestaltung solcher Gesetze ausübt. Denn das ist im Grunde ja widersprüchlich: Selbst ALG-2 wird unter der Prämisse bemessen, dass man hiervon kleine Rücklagen bildet.

Jetzt aber die alles entscheidende Frage: Wenn Sie beispielsweise im ersten Monat von Ihrem geschützten Geld 25 Euro drauf lassen und im zweiten wieder 25 Euro aus dem zweiten Monat, wer kann dann denn im dritten Monat wissen, ob die 25 Euro aus dem ersten oder dem zweiten Monat sind?

So unlösbar das Problem erscheint, diese Frage ist geklärt und es ist eigentlich so logisch wie einfach: Nehmen Sie aus dem ersten Monat etwas in den zweiten hinüber, werden Ausgaben im zweiten Monat (Überweisungen, Abhebungen) zuerst auf den Übernahmebetrag verrechnet (sog. First-in-first-Out).[1] Im dritten Monat kommt also nie etwas an, wenn Sie im zweiten Monat mindestens das ausgeben, was Sie vom ersten Monat mit hinüber genommen haben. Sie könnten also – vorausgesetzt, sie verbrauchen im Folgemonat immer mindestens den Betrag, den Sie aus dem Vormonat mit hinüber genommen haben – in jedem Monat eine Summe bis zur Höhe des Freibetrags des P-Kontos stehen lassen (also ohne Unterhaltsverpflichtungen über 1.000 Euro). Und zwar, das ist der Clou, auf unbeschränkte Zeit. Denn technisch gesehen, sind das keine Ersparnisse, sondern jeden Monat neu lediglich Übernahmebeträge aus dem jeweiligen Vormonat.

Fußnoten:
[1] BGH, Urt. v. 19.10.2017 – IX ZR 3/17 (LG Wuppertal) m. w. Nw. : Verfügungen, die der Schuldner über sein pfandfreies Guthaben trifft, sind zunächst auf das übertragene Restguthaben aus dem Vormonat anzurechnen und erst nach dessen Erschöpfung auf den neuen Sockelfreibetrag des aktuellen Monats (First-in-first-out-Prinzip)" [ZURÜCK]

Aber Achtung!

So wie es hier steht, ist es zwar rechtlich korrekt. Nur: Nicht alle Banken machen das richtig. Aktuell bekannt sind zum Beispiel Fälle bei bei der Commerzbank, wo tatsächlich nur geschaut wird, ob zwei Monate hintereinander ein Übernahmebetrag da war und wo dann eben Übernahmebeträge einbehalten werden, obwohl sie in Wirklichkeit aus dem zweiten Monat stammen. Um sicher zu gehen, sollte man daher im Zweifelsfall immer schauen, dass man so schnell wie möglich das Konto leer bekommt.

Wichtiger Hinweis

Sie können wie bei allen Artikeln unserer Seite, hier einen Kommentar mit einer Frage hinterlassen, die wir dann selbstverständlich auch beantworten werden. Beachten Sie aber bitte, dass das Thema dieses Artikels ausschließlich Übernahmebeträge sind. Übernahmebeträge sind solche, die im Eingangsmonat vom P-Konto geschützt waren. Geht es hingegen um die Beträge, die den Freibetrag übersteigen, handelt es sich um sogenannte Moratoriumsbeträge bzw. Moratoriumsüberträge. Letztere sind nicht Thema dieses Artikels. Wenn Sie hierzu eine Frage stellen wollen, tun Sie dies bitte unter einem Artikel, der sich mit dieser Thematik beschäftigt. Das Problem wird dargestellt an folgender Stelle:  P-Konto: Fragen und Antworten aus der Praxis (dort unter Ziffer 16)

Wie Bekommt Man Ein Pfändungsfreies Konto

Source: https://www.schuldnerhilfe-direkt.de/unverbrauchtes-guthaben-auf-dem-p-konto-in-den-naechsten-monat-hinuebernehmen/

Posted by: naquinyouriaget.blogspot.com

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